Mediation im Gesundheitswesen
In den komplexen und auch von starken Eigeninteressen geprägten Strukturen in Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen lassen sich Auseinandersetzungen vielfach nicht vermeiden und Konflikte nur schwer lösen. Aufgrund der Dauerbeziehungen, die zwischen den Mitarbeitern im Krankenhaus und externen Dienstleistern bestehen, und auch im Hinblick auf den gespaltenen hierarchischen Aufbau der Krankenhausverwaltung stellen gerichtliche Auseinandersetzungen keine überzeugenden Lösungsoptionen dar. Das Gleiche gilt auch im Hinblick auf den immer stärker werdenden Kostendruck, der einen grundlegenden Wandel der Strukturen im Gesundheitswesen begründet. Gesundheitseinrichtungen, die sich im Wettbewerb behaupten wollen, müssen sich diesen Bedingungen bestmöglich anpassen. Privatisierungen, Fusionen und Umstrukturierungen betreffen fast jede Klinik und Pflegeeinrichtung.
Einzelne Anwendungsfelder:
• Belegschaft – Einrichtungsträger
• Personalvertretung – Geschäftsführung (Mitbestimmung)
• Ärzte – Geschäftsführung
• Belegschaft untereinander
• Tarifparteien
• Arzt – Patient
• Bürger – Kommune (im Rahmen von Privatisierungsvorhaben)
Vorteile:
• schnell und unbürokratisch
• umfassende Konfliktbeilegung
• Wertschätzung der Mitarbeiter
• Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens
• Aufrechterhaltung der Beziehungen über den Konflikt hinaus